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Häufige Fragen zur Unternehmenssanierung und Insolvenzberatung – MSL Dr. Silcher

Häufige Fragen zur Unternehmenssanierung und Insolvenzberatung – MSL Dr. Silcher

Wenn die Liquidität knapp wird und sich Rechnungen stapeln, stellt sich für viele Unternehmer die Frage nach dem richtigen Weg aus der Krise. Wir als interdisziplinäre Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern begleiten Unternehmen durch wirtschaftlich schwierige Phasen und entwickeln tragfähige Lösungsansätze. Unser Schwerpunkt liegt auf der Unternehmenssanierung in Eigenverwaltung, der Insolvenzvermeidung sowie der umfassenden Krisenberatung. Dabei verbinden wir juristische Expertise mit steuerlichem Know-how, um Unternehmenswerte zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. In diesem FAQ klären wir die wichtigsten Fragen rund um Sanierungsberatung, Schutzschirmverfahren, Insolvenzplanverfahren und Steuerberatung in der Insolvenz.

Krisenberatung und Sanierung für Betriebe

Unsere Krisenberatung und Sanierungsberatung umfasst die Früherkennung finanzieller Engpässe, die Entwicklung tragfähiger Sanierungskonzepte, die Verhandlung mit Gläubigern sowie die steuerliche und rechtliche Absicherung des gesamten Restrukturierungsprozesses. Was passiert, wenn sich erste Warnsignale wie Zahlungsverzüge häufen? Wir analysieren die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und erarbeiten einen klaren Maßnahmenplan. Ziel ist immer, eine drohende Insolvenz abzuwenden oder geordnet zu bewältigen, ohne die finanzielle Handlungsfähigkeit zu verlieren. Ein solides Sanierungskonzept ist dabei das Fundament jeder erfolgreichen Restrukturierung. Es verschafft Ihnen als Schuldner den nötigen Überblick und zeigt Gläubigern, dass Sie die Krise ernst nehmen. Wir unterstützen Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung jeder einzelnen Maßnahme.

Ein typisches Szenario: An einem Montagmorgen sitzen Sie vor der offenen Umsatzsteuervoranmeldung und merken, dass das Konto nicht deckt. Genau hier setzt unsere Beratung an. Wir prüfen, ob kurzfristige Maßnahmen wie Ratenzahlungen oder Stundungen ausreichen. Reicht das nicht aus, begleiteten wir Sie durch ein strukturiertes Sanierungsverfahren. Die enge Verzahnung von Rechts- und Steuerberatung sorgt dafür, dass keine juristische Nuance übersehen wird. So vermeiden Sie Fehler, die später im Insolvenzverfahren teuer werden können.

Sanierungsberatung und Krisenberatung für Unternehmen – Basiswissen von MSL Dr. Silcher

Die Kosten einer Sanierungsberatung hängen vom Ausmaß Ihrer Krise ab. Wir zeigen Ihnen frühzeitig realistische Wege auf, die von der Fortführung des Betriebs bis zur geordneten Stilllegung reichen.

Strategien für die Sanierung in Eigenverwaltung

In der Eigenverwaltung behalten Sie als Schuldner die Führung Ihres Unternehmens selbstständig bei. Ein Insolvenzverwalter überwacht die Vorgänge unter gerichtlicher Begleitung, während die Gläubiger in den Prozess eingebunden werden. Viele Betriebe wählen diesen Weg, weil Sie als Geschäftsführer für die operativen Entscheidungen zuständig bleiben und das Management nicht an Externe abgeben müssen. Wir bereiten den Antrag beim Insolvenzgericht sorgfältig vor und prüfen alle Voraussetzungen. Entscheidend ist dabei der Nachweis, dass eine Sanierung realistische Erfolgsaussichten hat. Dieses Verfahren verlangt Offenheit gegenüber dem Gericht sowie den Gläubigern. Wir unterstützen Sie beratend bei allen Abläufen und helfen, Kommunikationshindernisse zu beseitigen. Wir begleiten Sie zuverlässig.

Im Unterschied zur regulären Insolvenz bleibt das Unternehmen handlungsfähig. Das Management entscheidet weiter über den Tagesgeschäft, allerdings unter Aufsicht. Diese Konstruktion eignet sich besonders für Unternehmen, die eine klare Vision für die Zeit nach der Krise haben. Wir helfen Ihnen, diese Vision in einen überzeugenden Insolvenzplan zu übersetzen. Dieser Plan regelt, wie die Gläubiger befriedigt werden und wie das Unternehmen fortgeführt wird. Ein gut ausgearbeiteter Plan erhöht die Chancen auf Zustimmung erheblich.

Regelmäßige Berichte sind Pflicht. Die disziplinierte Berichterstattung gehört zu den zentralen Anforderungen bei einer Restrukturierung in Eigenverwaltung. Wir helfen Ihnen dabei, die monatlichen Berichte korrekt zu erstellen und fristgerecht einzureichen. So schaffen Sie Vertrauen bei dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter. Wer offen informiert, verhandelt in der Krise leichter mit Banken oder Lieferanten. Wir zeigen Ihnen, welche Angaben erwartet werden und wie Sie diese sachlich aufbereiten.

Das Schutzschirmverfahren und die Insolvenzberatung

Das Schutzschirmverfahren bietet Ihnen die Chance, unter gerichtlichem Schutz ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. So können Sie Gläubiger vorerst auf Distanz halten und drohende Vollstreckungen über das Insolvenzgericht abwehren. Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der die Geschäfte überwacht, ohne zwingend die volle Verfügungsgewalt zu übernehmen. Das Verfahren verschafft Ihnen die nötige Zeit, die in einer Krise oft fehlt. Wir prüfen die Voraussetzungen für diesen Weg und begleiten den Antrag. Grundvoraussetzung ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit, die jedoch noch nicht eingetreten sein darf. Wir helfen Ihnen, diesen Zustand rechtlich sauber darzulegen. Das Verfahren ist kein Eingeständnis des Scheiterns, sondern dient der geordneten Sanierung.

Während des Schutzschirmverfahrens ruht der Druck vonseiten der Gläubiger. Das verschafft Ihnen als Schuldner den nötigen Freiraum, um eine strategische Neuausrichtung vorzubereiten. Wir koordinieren die Gespräche mit Banken, Lieferanten und Mitarbeitern. Oft gelingt es in dieser Phase, eine Einigung zu erreichen, die das Unternehmen dauerhaft stabilisiert. Das Verfahren dauert in der Regel drei Monate. In dieser Zeit muss das Sanierungskonzept stehen. Wir sorgen dafür, dass dieser Zeitplan eingehalten wird.

Die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters variiert je nach Ausgestaltung des Verfahrens. Wir klären frühzeitig, welche Variante für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, um Reibungsverluste zu vermeiden.

Insolvenzplanverfahren und steuerliche Begleitung

Mit dem Insolvenzplanverfahren handeln Sie eine individuelle Lösung mit den Gläubigern aus. Diese kann von der üblichen Vermögensverwertung abweichen. Parallel dazu stellt die steuerliche Begleitung sicher, dass alle Pflichten während des Verfahrens erfüllt bleiben. Ein guter Plan muss für alle Beteiligten besser sein als eine reguläre Abwicklung. Wir entwickeln diesen Plan gemeinsam mit Ihnen und führen die Gespräche mit den Gläubigern. Da Steuerpflichten auch in der Krise fortbestehen, ist die steuerliche Betreuung ebenso wichtig. Wir sorgen für termingerechte Erklärungen und erkennen Risiken frühzeitig. Wir unterstützen Sie aktiv.

Um einen Insolvenzplan zu erstellen, sind eingehende finanzwirtschaftliche Kalkulationen nötig. Wir ermitteln die mutmaßliche Quote, die den Gläubigern zustehen würde, und stellen sie dem Fall einer ordentlichen Verwertung gegenüber. Akzeptiert wird der Plan nur, wenn er für die Gläubiger die wirtschaftlich bessere Alternative darstellt. Im Insolvenzverfahren übernehmen wir die Moderation der Abstimmungen und setzen uns für Ihre Belange ein. Gelingt das Planverfahren, schließt es mit der Bestätigung durch das Gericht ab. Von da an ist Ihr Unternehmen schuldenfrei aus der Insolvenz entlassen und hat die Chance auf einen Neuanfang.

Steuern bleiben eine Herausforderung. Die steuerlichen Fragen einer Insolvenz sind äußerst vielschichtig. Dabei spielen Positionen wie die Umsatzsteuer oder die Lohnsteuer eine entscheidende Rolle. Auch die Körperschaftsteuer muss in den Fokus rücken. Wir übernehmen die steuerliche Begleitung und bündeln den Austausch mit dem Finanzamt. So vermeiden wir unerwartete Nachforderungen, die den Sanierungserfolg gefährden könnten. Für natürliche Personen, die als Unternehmer haften, ist zudem die Restschuldbefreiung von Bedeutung. Wir prüfen, ob und in welcher Form diese für Sie infrage kommt.

Häufige Fragen zur Sanierung in Eigenverwaltung

Was bedeutet Unternehmenssanierung in Eigenverwaltung genau?

Bei der Eigenverwaltung behält der Schuldner die Verfügungsbefugnis über das Vermögen und führt das Unternehmen selbst weiter. Ein vom Insolvenzgericht bestellter Sachwalter überwacht lediglich die Maßnahmen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten das gesamte Verfahren rechtlich sowie steuerlich.

Ab wann ist eine Eigenverwaltung möglich?

Voraussetzung ist, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, der Schuldner aber noch handlungsfähig ist und ein realistisches Sanierungskonzept vorweisen kann. Wir prüfen Ihre wirtschaftliche Lage und stellen dar, warum die Eigenverwaltung aussichtsreich ist.

Was kostet ein Verfahren in Eigenverwaltung?

Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens und der Unternehmensgröße ab. Dazu gehören Gerichtskosten, die Vergütung des Sachwalters sowie unsere Beratungsleistungen. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten transparent und frühzeitig mit Ihnen.

Kann ich als Geschäftsführer im Verfahren weiter entscheiden?

Ja, im Regelfall behalten Sie die Entscheidungsbefugnis im operativen Geschäft. Bestimmte außergewöhnliche Transaktionen erfordern jedoch die Zustimmung des Sachwalters. Wir klären Sie im Vorfeld genau darüber auf, welche Entscheidungen freigegeben sind.

Wie lange dauert ein typisches Eigenverwaltungsverfahren?

Die Dauer richtet sich nach der Komplexität der Sanierung. Einige Verfahren sind nach wenigen Monaten abgeschlossen, andere dauern länger. Wir erstellen Ihnen zu Beginn einen realistischen Zeitplan und überwachen die Einhaltung der Meilensteine.

Häufige Fragen zum Schutzschirmverfahren

Was ist der Unterschied zwischen Schutzschirm und regulärer Insolvenz?

Das Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Insolvenzverfahren zur Vorbereitung einer Sanierung. Der Schuldner bleibt handlungsfähig und wird durch einen vorläufigen Sachwalter unterstützt. In der regulären Insolvenz geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über.

Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?

Es muss drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, und das Unternehmen muss mit Zustimmung der Gläubigerversammlung sanierungsfähig sein. Wir helfen Ihnen, diese Voraussetzungen im Antrag beim Insolvenzgericht darzulegen.

Wie lange dauert das Schutzschirmverfahren maximal?

Das Verfahren ist auf maximal drei Monate befristet. In dieser Zeit muss ein tragfähiges Sanierungskonzept stehen. Wir sorgen dafür, dass dieser Zeitplan eingehalten wird und alle Beteiligten informiert sind.

Was passiert nach Ablauf der drei Monate?

Es folgt in der Regel das reguläre Insolvenzverfahren, oft in Form der Eigenverwaltung mit einem Insolvenzplan. Wir bereiten diesen Übergang rechtlich und steuerlich vor, damit das Sanierungsverfahren nahtlos weiterläuft.

Wer überwacht mein Unternehmen im Schutzschirm?

Das Insolvenzgericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter. Dieser überwacht die Geschäftsführung und berichtet an das Gericht. Wir begleiten die Kommunikation mit dem Sachwalter und stellen sicher, dass alle Berichte korrekt erstellt werden.

Häufige Fragen zum Insolvenzplanverfahren

Was ist ein Insolvenzplan und was regelt er?

Der Insolvenzplan ist eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubigern, die von der regulären Verwertung des Vermögens abweicht. Er regelt, wie die Gläubiger befriedigt werden und wie das Unternehmen fortgeführt wird. Wir erarbeiten den Plan und verhandeln ihn mit den Gläubigern.

Wie wird der Insolvenzplan angenommen?

Der Plan muss von den Gläubigern in den verschiedenen Abstimmungsgruppen mehrheitlich getragen und vom Insolvenzgericht bestätigt werden. Wir moderieren die Verhandlungen und stimmen die Positionen vorab mit den Gläubigern ab.

Was passiert, wenn ein Gläubiger ablehnt?

Ein einzelner Gläubiger kann den Plan nicht blockieren, wenn die Mehrheit in seiner Gruppe zustimmt. Das Gericht kann den Plan bei entsprechender Mehrheit auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger bestätigen. Wir analysieren die Machtverhältnisse und entwickeln eine tragfähige Verhandlungsstrategie.

Was bedeutet Restschuldbefreiung in diesem Zusammenhang?

Die Restschuldbefreiung ist für natürliche Personen als Unternehmer relevant. Sie führt zur Befreiung von restlichen Verbindlichkeiten nach Abschluss des Verfahrens. Wir prüfen, ob diese Option für Sie infrage kommt und wie sie sich auf Ihre Haftung auswirkt.

Welche Rolle spielt das Insolvenzgericht beim Insolvenzplan?

Das Insolvenzgericht prüft den Plan auf formale und inhaltliche Richtigkeit und bestätigt ihn nach erfolgreicher Abstimmung. Wir bereiten alle Unterlagen vor und vertreten Sie im gerichtlichen Bestätigungsverfahren.

Häufige Fragen zur Insolvenzberatung und Krisenbewältigung

Wann sollte ich eine Krisenberatung in Anspruch nehmen?

So früh wie möglich. Wenn Sie erste Warnsignale wie sinkende Liquidität oder steigende Verbindlichkeiten bemerken, ist der richtige Zeitpunkt gekommen. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln Maßnahmen, um eine Insolvenz abzuwenden.

Was passiert, wenn ich die Krise ignoriere?

Eine unbehandelte Krise führt in der Regel zur Zahlungsunfähigkeit und damit zur Insolvenz. Zudem drohen persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Wir zeigen Ihnen, welche Pflichten Sie haben und wie Sie diese rechtlich sicher erfüllen.

Kann eine Insolvenz vermieden werden?

Ja, wenn frühzeitig gehandelt wird. Durch ein strukturiertes Sanierungsverfahren und Verhandlungen mit Gläubigern lässt sich oft eine außergerichtliche Einigung erzielen. Wir prüfen, ob dieser Weg für Ihr Unternehmen realistisch ist.

Welche steuerlichen Pflichten bleiben in der Insolvenz bestehen?

Steuererklärungen müssen weiterhin fristgerecht eingereicht werden, und steuerliche Pflichten wie Lohnsteuer oder Umsatzsteuer bleiben bestehen. Wir übernehmen die steuerliche Begleitung und koordinieren die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Wie gehe ich am besten mit Gläubigern um?

Transparenz und Kommunikation sind entscheidend. Wir helfen Ihnen, einen fairen und realistischen Vergleich zu verhandeln, der für alle Beteiligten akzeptabel ist. Das erhöht die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung erheblich.