Schutzschirmverfahren – Strategische Insolvenzabwendung durch MSL Dr. Silcher

Ein Schutzschirmverfahren bietet wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen die Chance, unter dem Schutz des Gerichts eine geordnete Sanierung vorzubereiten, ohne sofort die Kontrolle an einen Insolvenzverwalter abgeben zu müssen. Wir begleiten Sie als interdisziplinäre Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern durch dieses komplexe Verfahren, damit drohende Insolvenz abgewendet und Unternehmenswerte dauerhaft gesichert werden. Warum ist diese Eigenverwaltung so wertvoll? Weil sie den Handlungsspielraum des Schuldners erhält und zugleich die Gläubiger durch rechtlich klare Strukturen schützt. Unser Team prüft die Voraussetzungen, stellt den Antrag beim zuständigen Gericht und entwickelt einen tragfähigen Insolvenzplan, der alle steuerlichen und juristischen Aspekte abdeckt.
Schutzschirmverfahren: rechtliche Rahmenbedingungen und Ablauf
Das Schutzschirmverfahren nach dem Gesetz verlangt spezifische Voraussetzungen, darunter Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie die Aussicht auf Sanierung, die wir detailliert analysieren und gegenüber dem Gericht darlegen. Ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens muss gut vorbereitet sein. Wir strukturieren die Dokumentation, damit Fristen gewahrt bleiben und die Kosten transparent bleiben. Was passiert danach? Das Gericht bestellt vorläufig einen Sachwalter, der die finanzielle Situation überwacht, während die Geschäftsführung in der Hand des Unternehmens bleibt. Diese Konstellation stärkt die Verhandlungsposition gegenüber den Gläubigern erheblich. Stundung von Verbindlichkeiten wird so möglich. Wir sorgen dafür, dass jeder Schritt rechtlich sauber dokumentiert ist.
Sanierungschancen nutzen: Schutzschirmverfahren für Unternehmen
Ein Schutzschirmverfahren richtet sich an Unternehmen, die trotz wirtschaftlicher Krisensymptome grundsätzlich überlebensfähig sind und durch eine Restrukturierung ihre Marktposition zurückgewinnen können. Wir prüfen als Erstes, ob die Voraussetzungen nach dem Gesetz erfüllt sind. Geht es nur um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass oder um eine strukturelle Krise? Diese Unterscheidung ist entscheidend. An einem Montagmorgen kann die Situation drängend wirken, doch eine fundierte Analyse schafft Klarheit über den tatsächlichen Sanierungsbedarf. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Grundlagen für den Antrag beim Gericht. Dazu gehört die Bescheinigung eines qualifizierten Sachwalters, die zwingend erforderlich ist. Wir stellen den Kontakt her und koordinieren die gesamte Kommunikation. So bleibt die Eigenverwaltung erhalten. Der Schuldner behält die Führung, während der Sachwalter kontrollierend begleitet. Diese Konstellation ist ein starkes Signal an die Gläubiger. Sie zeigt, dass das Unternehmen Verantwortung übernimmt und bereit ist, transparent zu agieren. Wir sichern diesen Prozess rechtlich ab.
Insolvenzplanung: strategische Gläubigerbeteiligung
Mit dem Insolvenzplan steht die zentrale Komponente jedes Schutzschirmverfahrens zur Verfügung: Er legt in rechtlich bindender Weise fest, wie die Gläubiger befriedigt werden und wie sich das Unternehmen neu aufstellt. Wir gestalten diesen Plan derart, dass die Belange sämtlicher Beteiligter ausgewogen berücksichtigt werden und zugleich die Zukunft des Betriebs gesichert ist. Wie lässt sich bei Gläubigern die Bereitschaft zu einem Forderungsverzicht erreichen? Mit belastbaren, auf Zahlen fußenden Szenarien. Wir rechnen durch, dass ein ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren höhere Erlöse generiert als die Liquidation des Unternehmens. Eingerechnet werden dabei auch die Vergütung des Sachwalters sowie sämtliche übrigen Verfahrenskosten. Eine Stundung der Verbindlichkeiten schafft zeitlichen Spielraum. Anschließend stellt die Schuldnerin den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht sichtet die eingereichten Unterlagen. Bei jedem Termin vertreten wir Ihre Belange. Während die Restschuldbefreiung vor allem für Privatpersonen relevant ist, steht hier der Fortbestand eines gesamten Unternehmensgefüges im Mittelpunkt. Wir gliedern den Plan in einen darstellenden und einen gestaltenden Abschnitt. Alle Schritte bleiben transparent nachvollziehbar. Genau das erzeugt Vertrauen.
Steuerliche Folgen und Kosten im Schutzschirmverfahren
Ein Schutzschirmverfahren erfordert sowohl insolvenzrechtliche als auch steuerliche Expertise, da Fehler in der Steuerplanung die Sanierung gefährden können. Wir begleiten Sie in beiden Bereichen und planen die Kosten des Verfahrens, einschließlich Gericht und Sachwalter, frühzeitig. Oft lassen sich Steuerforderungen stunden – dazu braucht es einen präzisen Antrag, den wir für Sie vorbereiten. Eng getaktete Fristen für Unterlagen überwachen wir für Sie, damit die Eröffnung des Verfahrens von der Plausibilität der eingereichten Dokumente abhängt. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Sachwalter, der die Zahlungsunfähigkeit prüft, und liefern die notwendigen Daten, damit das Verfahren reibungslos verläuft. So behält das Unternehmen seine finanzielle Handlungsfähigkeit, wobei jeder Schritt dokumentiert wird.
Kontakt
Ein Schutzschirmverfahren eröffnet neue unternehmerische Chancen. Wir besprechen gerne die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen.
