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Unternehmenssanierung Eigenverwaltung – Interdisziplinäre Kanzlei MSL Dr. Silcher

Unternehmenssanierung Eigenverwaltung – Interdisziplinäre Kanzlei MSL Dr. Silcher

Eine wirtschaftliche Krise trifft ein Unternehmen selten ohne Vorwarnung. Oft kündigen sich Zahlungsschwierigkeiten durch verspätete Gehaltsabrechnungen, gekündigte Kreditlinien oder rückläufige Auftragsbestände an. Wenn der Druck durch Gläubiger wächst, zählt jeder Tag. Wir unterstützen betroffene Unternehmen durch eine strategisch kluge Sanierung in Eigenverwaltung, bei der die Geschäftsführung die Kontrolle über operative Abläufe behält und wir als erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater den rechtlichen sowie finanziellen Rahmen absichern. Dieses Verfahren ermöglicht es, drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, Unternehmenswerte zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Als interdisziplinäre Sozietät verbinden wir insolvenzrechtliches Fachwissen mit steuerlicher Expertise und entwickeln ganzheitliche Lösungswege für Krisensituationen. Unser Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens durch strukturierte Restrukturierung wiederherzustellen und eine geordnete Insolvenzvermeidung einzuleiten.

Unterstützung bei der Sanierung und Krisenbewältigung

Unsere Sanierungsberatung und Krisenberatung für Unternehmen umfasst die rechtliche Begleitung im Schutzschirmverfahren, die Erstellung eines tragfähigen Insolvenzplans, die Verhandlung mit Gläubigern, die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit sowie die steuerliche Absicherung der Restrukturierung. Wenn die Liquidität knapp wird, muss rasch Klarheit über die Handlungsoptionen herrschen. Wir analysieren die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung vorliegen. Ein frühzeitiger Antrag beim Insolvenzgericht kann den Weg in ein Schutzschirmverfahren ebnen, das vor vollstreckenden Gläubigern schützt. Was passiert danach? Die Geschäftsführung bleibt im Unternehmen, während wir gemeinsam mit Ihnen einen Sanierungsplan erarbeiten. Dieses Vorgehen bewahrt Vertrauen bei Kunden und Lieferanten. Der Schlüssel liegt in der Vorbereitung.

Sanierungs- und Krisenberatung für Unternehmen – MSL Dr. Silcher

Steuerliche Begleitung und Insolvenzplanverfahren

Wir begleiten Sie steuerlich durch das Insolvenzplanverfahren und sichern die notwendige Basis für Ihren wirtschaftlichen Neustart. Dabei kümmern wir uns um die steuerliche Behandlung der Masse sowie die Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahmen.

Insolvenzplanverfahren und Steuerberatung in der Insolvenz – MSL Dr. Silcher

Rechtliche Grundlagen sowie Abläufe der Eigenverwaltung

Die Insolvenzordnung bildet den gesetzlichen Rahmen für die Eigenverwaltung und regelt, wie Schuldner ihre Geschäfte trotz Krise weiterführen dürfen. Sobald eine Zahlungsunfähigkeit droht oder bereits besteht, muss der Antrag beim zuständigen Gericht gestellt werden. Wir prüfen als Ihre Anwälte, ob die Masse geschützt werden kann und ob eine Stundung Ihrer Verbindlichkeiten möglich ist. Während bei natürlichen Personen die Restschuldbefreiung im Fokus steht, geht es bei Kapitalgesellschaften primär um den Erhalt des Betriebs. Das Gericht bestellt zur Überwachung meist einen Sachwalter, der jedoch nicht die operative Leitung übernimmt. Dies unterscheidet das Verfahren deutlich von der regulären Insolvenz durch einen fremdentsandten Verwalter. Wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen zur Sanierung in Eigenverwaltung

Wir klären Ihre Fragen. Diese Übersicht hilft Ihnen, Unsicherheiten in der Krise zu beseitigen und die nächsten Schritte vorzubereiten.

Unterschied zwischen Eigenverwaltung und regulärer Insolvenz?

In der Eigenverwaltung leitet die Geschäftsführung das Unternehmen weiter, während ein Sachwalter lediglich die Aufsicht über die Masse führt.

Wann bietet ein Schutzschirmverfahren Vorteile?

Dieses Verfahren ist bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sinnvoll, sofern realistische Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung bestehen. Der Antrag beim Gericht sollte frühzeitig erfolgen, um einen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger zu erreichen.

Pflichten der Geschäftsführung im Verfahren

Die Geschäftsführung muss sämtliche Maßnahmen offenlegen, die Masse vor Verlusten schützen und die Weisungen des Sachwalters befolgen. Dokumentation ist hierbei zwingend erforderlich.

Können Gläubiger die Eigenverwaltung verhindern?

Im Verfahren kommt den Gläubigern ein Mitspracherecht zu, insbesondere wenn über den Insolvenzplan abgestimmt wird. Ein sorgfältig vorbereiteter Plan, der die Interessen der Gläubiger angemessen einbezieht, stellt jedoch das wirksamste Mittel dar, um Vorbehalte abzubauen und deren Zustimmung zu gewinnen.

Kontaktieren Sie uns

Eigenverwaltung in der Unternehmenssanierung – MSL Dr. Silcher

Wir beraten Sie gerne. Eine drohende Insolvenz verlangt schnelles Handeln und eine fundierte rechtliche Begleitung, um die Chancen einer Sanierung gemeinsam zu bewerten.

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