Insolvenzberatung Unternehmen – Strategische Sanierung und Rechtsbeistand von MSL Dr. Silcher

Wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, zählt jeder Tag. Wir als interdisziplinäre Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern begleiten Geschäftsführer durch genau diese kritischen Phasen. Was bedeutet das konkret? Wir analysieren die finanzielle Lage, prüfen rechtliche Fristen und entwickeln einen klaren Fahrplan zur Insolvenzvermeidung oder geordneten Abwicklung. Droht eine Pleite, entscheiden die ersten Schritte über den Erhalt von Unternehmenswerten und Arbeitsplätzen. Eine späte Erkennung der Krise führt oft zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Deshalb betrachten wir die Situation aus juristischer und steuerlicher Perspektive gleichzeitig. So sichern wir die Handlungsfähigkeit des Schuldners und vermeiden persönliche Haftung für den Geschäftsführer. Wir geben Orientierung, wenn das Gesetz strenge Fristen vorgibt.
Frühzeitige Krisenerkennung und rechtliche Absicherung
Wir identifizieren die kritischen Warnsignale einer Krise, prüfen die Zahlungsunfähigkeit, analysieren die Überschuldung, bewerten drohende Haftungsrisiken und etablieren rechtssichere Präventionsmaßnahmen nach den Vorgaben der Insolvenzordnung. Ein Beispiel: an einem Montagmorgen fehlt die Liquidität für die Gehaltszahlungen. Spätestens jetzt beginnt die gesetzliche Frist. Reagiert der Geschäftsführer nicht, droht eine persönliche Haftung für die Neuschulden. Wir prüfen sofort die wirtschaftliche Substanz. Ist die Krise nur vorübergehend? Dann reicht oft eine externe Liquiditätshilfe. Liegt bereits eine strukturelle Überschuldung vor, müssen wir anders handeln. In dieser Phase geht es um die Vermeidung einer unkontrollierten Pleite. Wir bereiten das Schutzschirmverfahren vor oder strukturieren Verhandlungen mit den Gläubigern. Ein frühzeitiger Anwalt sichert die Beweisführung. So bleiben Handlungsoptionen offen.
Wie der Insolvenzplan Unternehmen in der Region hilft
Unser Leistungsangebot rund um § 217 InsO umfasst die Ausarbeitung des Insolvenzplanverfahrens, die Steuerung der Gläubigergespräche, die konzeptionelle Umgestaltung der Schuldenlast, die Herbeiführung der Zustimmung in der Gläubigerversammlung sowie die Begleitung bis zur gerichtlichen Bestätigung. Was macht diesen Weg so attraktiv? Ein sorgfältig ausgearbeiteter Insolvenzplan eröffnet die Chance, den Betrieb als intakte Einheit fortzuführen. Anstelle einer zerschlagenden Verwertung durch den Insolvenzverwalter finden sämtliche Beteiligten zu einer tragfähigen Vereinbarung: Der Schuldner wird von einem Teil seiner Verbindlichkeiten entlastet, während die Gläubiger eine höhere Quote erzielen, als es bei einer Liquidation der Fall wäre. Wir entwerfen den Plan, ermitteln die Quoten und übernehmen die Moderation bei den Abstimmungen. Das Gesetz stellt dafür flexible Gestaltungsinstrumente zur Verfügung. Auch wirtschaftlich lohnt sich dieses Verfahren in der Regel, denn die Kosten stehen häufig in einem günstigen Verhältnis zum geretteten Unternehmenswert. Im Mittelpunkt steht die Restschuldbefreiung für die bisherige Gesellschaftsstruktur.
Schutzschirm und Eigenverwaltung in der Praxis
Wir begleiten Sie im Schutzschirmverfahren, sichern die Eigenverwaltung und koordinieren den vorläufigen Sachwalter, während wir die Sanierung nach § 270 InsO strukturieren. Der Geschäftsführer bleibt handlungsfähig und überträgt die Verantwortung nicht an einen Insolvenzverwalter. Eine positive Fortführungsprognose, die wir mit Liquiditätsplänen belegen, ist dafür entscheidend. Das Gericht bestellt einen Sachwalter zur Überwachung, der Verträge mit Lieferanten und Kunden erhält. So sinkt die Sorge der Gläubiger vor Wertverlust, und eine geordnete Sanierung wird möglich.
Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren
Wir beraten zur Haftung des Geschäftsführers, erläutern die Rechte der Gläubiger und strukturieren die Masseverwaltung. Anfechtungsrisiken prüfen wir ebenso wie die Einhaltung gesetzlicher Fristen gemäß Insolvenzverordnung. Mit der Eröffnung übernimmt der Insolvenzverwalter die Rolle des Schuldners – für den bisherigen Geschäftsführer eine kritische Phase. Er muss Auskünfte erteilen und Unterlagen aushändigen. Zugleich drohen Prüfungen wegen Insolvenzanfechtung, bei denen frühere Zahlungen zurückgefordert werden können. Wir vertreten die Interessen der Beteiligten. Bei der Insolvenzberatung für Unternehmen prüfen wir besonders die Buchführung, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Die Verfahrenskosten trägt die Masse; wir sorgen für transparente Abrechnungen und stärken so das Vertrauen.
Steuerliche Aspekte und Restschuldbefreiung
Steuerrechtlich nehmen wir Sie vollständig an die Hand: Wir kontrollieren die Verlustabrede, klären, ob umsatzsteuerliche Pflichten bestehen, konzipieren die Restschuldbefreiung und organisieren den Austausch mit dem Finanzamt, das als Gläubiger der Abgabenordnung auftritt. Steuern und Insolvenz sind untrennbar miteinander verknüpft. Gerät ein Unternehmen unkontrolliert in die Pleite, entstehen nicht selten zusätzliche Steuerschulden. Das Finanzamt macht seine Forderungen als Gläubiger geltend und unterzieht die Insolvenzanmeldungen einer Prüfung. Damit keine Schätzungsbescheide ergehen, erstellen wir die Steuererklärungen für den Zeitraum der Krise rechtzeitig. Für Einzelunternehmer und natürliche Personen stellt die Restschuldbefreiung das zentrale Ziel dar. Voraussetzung ist das Durchlaufen einer Wohlverhaltensperiode, nach deren Ablauf der verbleibende Schuldenbestand erlassen wird. Wir erläutern Ihnen sämtliche Pflichten, die in dieser Phase zu beachten sind, denn ein einziger Verstoß kann die Befreiung zunichtemachen. Mit anwaltlicher Begleitung bleiben Sie stets regelkonform – und die Krise nimmt einen sanften Ausgang.
Kontaktieren Sie uns jetzt
Wenn die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens eine rasche und klare Einschätzung verlangt, sind wir zur Stelle. Wir prüfen gemeinsam die Optionen und entwickeln einen Weg, der Ihre Handlungsfähigkeit erhält.
